Keine Tücken mit (Ausbildungs-)lücken
Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung - was steckt dahinter?
ÜLU macht fit
Unser Ziel: Top Ausbildung in allen Betrieben
Ziel der überbetrieblichen Ausbildung ist, einheitliche Qualitätsmaßstäbe in der Dualen Bildung zu gewährleisten, ungeachtet der unterschiedlichen Strukturen der Betriebe.
Daneben gibt es Ausbildungsinhalte, die sich generell besser in einer größeren Gruppe von Auszubildenden nach einheitlichen Maßstäben vermitteln lassen, als es im Unternehmen möglich wäre. Um nun allen Lehrlingen in Deutschland einen möglichst einheitlichen Wissensstand gemäß Ausbildungsordnung und Ausbildungsrahmenplan zu ermöglichen, gibt es das Angebot der Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung.
Verbindliche Inhalte und Lehrgangsteilnahme
Einheitliche Lehrpläne bundesweit
In der ÜLU werden die Auszubildenden in Blockveranstaltungen in besonderen Einrichtungen des Handwerks geschult. Die Schulung erfolgt nach bundeseinheitlichen Lehrplänen, die durch die Fachverbände des Handwerks ausgearbeitet und vom Bundeswirtschaftsministerium anerkannt wurden. Foto: HWKAn der ÜLU kommt niemand vorbei
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung ist ein Pflichtangebot. Die ÜLU anbietenden Einrichtungen gehören – neben Ausbildungsbetrieb und Berufsschule – zu den nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannten Ausbildungsstätten. Ausbildungsbetriebe haben Auszubildende zur Teilnahme an Maßnahmen der ÜLU freizustellen. Die Handwerkskammer lädt die Azubis in Absprache mit den Berufsschulen und Betrieben in unsere BTZ ein. Foto: Panthermedia/auremar
Kostenbeitrag solidarisch und nach Tragfähigkeit
Wie wird die ÜLU-Lehrgänge finanziert?
Die Finanzierung wird von Bund, Land und über den Beitrag aller Betriebe geleistet. In der Höhe orientiert sich der ÜLU-Beitrag an den unterschiedlichen Anforderungen des jeweiligen Berufs, innerhalb des Berufs ist er jedoch gleich. Die Vollversammlung der Handwerkskammer entscheidet jährlich darüber, welche ÜLU-Kurse angeboten und wie hoch die jeweiligen Beiträge für das kommende Jahr sein werden. In der Höhe orientiert ich der ÜLU-Beitrag – wie auch der allgemeine Kammer-Beitrag – dann zusätzlich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Betriebe, sodass keine Überforderung eintritt.Gibt es Befreiungen vom ÜLU-Beitrag?
Betriebe des Bauhandwerks, also von Maurern, Zimmerern, Beton- und Stahlbetonbauern sowie 13 weiteren Bauhandwerken, von Gerüstbauern und Dachdeckern, die seit Jahren eine eigene Finanzierung über allgemeinverbindliche Tarifverträge für sich geschaffen haben. Kleinstbetriebe mit einem Gewerbeertrag von weniger als 5.200 Euro pro Jahr können vom ÜLU-Beitrag befreit werden.Rechtsgrundlagen