Achtung! Kassengesetz


Fragen und Antworten für die richtige Umsetzung

ChatGPT/DALL E


Q&A-Katalog zur Orientierung


Das Bundesfinanzministerium hat aktuell eine FAQ Seite zum Kassengesetz veröffentlicht. Die Handwerkskammer hat hierzu bereits ein Webinar zur näheren Information veranstaltet:

Zur Videoaufzeichnung des Webinars

Das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016, das sogenannte "Kassengesetz“, führte die Pflicht zur Ausgabe von Belegen zum 1. Januar 2020 ein. Der Beleg kann elektronisch oder in Papierform ausgestellt werden. Das Erstellen des Belegs muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erfolgen.

Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass elektronische Aufzeichnungssysteme ab dem 1. Januar 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen. So sollen Manipulationen an den digitalen Daten verhindert werden. Auch die nachträglichen Manipulationen dieser Daten sollen künftig vermieden werden. Dies ist möglich durch eine Protokollierung (Festschreibung mit der Folge, dass Änderungen sichtbar sind) der Daten, die zeitgleich mit dem Zeitpunkt der Eingabe der Daten beginnt. Dies erfolgt durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, so dass für jede Transaktion eine Transaktionsnummer vergeben wird, um Lücken in den Aufzeichnungen erkennbar zu machen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat nun einen Q&A-Katalog zu diesem wichtigen Thema veröffentlicht. Sie erreichen die Onlineseite mit diesem Link:

Zur Fragen- und Antworten-Seite