Unsere Sachverständigen
Von der Kammer Frankfurt-Rhein-Main öffentlich bestellt und vereidigt
Sachverständige: Partner mit besonderer Expertise
Sachverständige im Handwerk stehen Verbrauchern kompetent und praxisnah bei der Lösung ihrer Probleme zur Seite - sei es bei Bauschäden, fehlerhafter Handwerksarbeit, Mietstreitigkeiten und ähnlichem. Die Handwerksordnung regelt die Aufgabe der Handwerkskammern Sachverständige zur Erstattung von Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu bestellen und zu vereidigen. Öffentlich bestellt und vereidigt werden kann nur derjenige, der seine persönliche Eignung und seine besondere Fachkunde nachgewiesen hat.
Titelschutz und Signatur
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige genießt den Titelschutz nach § 132a des Strafgesetzbuches. Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellt Gutachten für Privatpersonen, Unternehmen und Gerichte.
Was geschieht bei Beschwerden?
Besteht Grund zur Beschwerde über die Tätigkeit des Sachverständigen, sollte in jedem Fall die zuständige Handwerkskammer informiert werden, die den Sachverständigen bestellt hat. Hier wird die Angelegenheit entsprechend überprüft. Jedermann kann sich in einem Streitfall an einen Sachverständigen wenden – wobei stets der Auftraggeber die Kosten zu tragen hat. Bei außergerichtlichen Gutachten kann die Höhe des Stundesatzes vereinbart werden. Was insgesamt an Kosten anfällt, ist nur mit dem Sachverständigen zu klären. Für die gerichtliche Tätigkeit des Sachverständigen ist die Vergütung nach dem JVEG (Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz ) geregelt.
Woran erkennt man einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen?
- An der Bezeichnung: Er muss die Bezeichnung „von der Handwerkskammer…. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das ….(Angabe des Sachgebietes gemäß Bestellungsurkunde) verwenden.
- Stempel: Der Sachverständige verwendet einen Rundstempel, aus dem ersichtlich ist, für welches Sachgebiet und von welcher Handwerkskammer er bestellt worden ist.
- Ausweis: Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige verfügen während ihres Bestellungszeitraums über einen Sachverständigenausweis, den sie auf Verlangen vorzeigen müssen.
Ihre Signatur
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Zum Signaturantrag Infos zur BeantragungWichtige Merkblätter
Sachverständigenverzeichnis und -ordnung
Hier finden Sie den richtigen Sachverständigen
Unser Sachverständigen-Verzeichnis schafft schnelle Orientierung.
Sachverständige bundesweit Sachverständige im Kammergebiet Sachverständigenordnung
Das zeichnet den Sachverständigen aus
Das dürfen Sie erwarten
Besondere Sachkunde
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige muss im Bestellungsverfahren einen Nachweis über seine besondere Sachkunde erbringen. Darunter versteht man überdurchschnittliche Fachkenntnis und Erfahrung.
Vertrauenswürdigkeit
Vor der öffentlichen Bestellung wird die Zuverlässigkeit und Integrität überprüft.
Objektivität
Der Sachverständige hat seine Aufgaben gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich zu erfüllen sowie seine Gutachten unparteiisch zu erstatten.
Pflicht der Gutachtenerstattung
Nur aus wichtigem Grund darf ein Sachverständiger Aufträge ablehnen.
Schweigepflicht
Der Sachverständige muss bei der Ausübung seiner Tätigkeit anvertraute Privat- oder Geschäftsgeheimnisse wahren. Es ist ihm untersagt, diese zu verwerten.
Fortbildungspflicht
Der Sachverständige ist verpflichtet, sich nachweisbar auf dem Sachgebiet, für das er öffentlich bestellt und vereidigt ist sowie hinsichtlich des allgemeinen Sachverständigenwissens, im erforderlichen Umfang ständig fortzubilden.
Überwachung
Der Sachverständige wird durch die Bestellungskörperschaft beaufsichtigt. Ein Entzug der Bestellung ist nur möglich, wenn er gegen Recht und Gesetz verstößt.
Schlichtung
Streitschlichtung und Sachverständige: Wir sind für Sie da
Die Handwerksordnung regelt die Aufgabe der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Kunden. Ziel der Schlichtung ist es, die Parteien zu einer gütlichen Einigung zu bewegen und damit einen zumeist kostspieligen Rechtsstreit vor Gericht zu vermeiden. Eine eigene Entscheidungsgewalt gegenüber dem betrieb hat dei Kammer jedoch nicht. Eine erfolgreiche Vermittlung, in deren Rahmen auch Rechtsfragen erörtert werden können, kann nur gelingen, wenn die Parteien ihrerseits bereit sind, aufeinander zuzugehen.Eine fachliche Bewertung handwerklicher Leistungen kann hingegen nur über einen Sachverständigen erfolgen. Zu diesem Zweck hat die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt, bei denen Gutachten gegen Kostenerstattung in Auftrag gegeben werden können. Sind sich die Parteien über die Person des Sachverständigen einig, kann ein Schiedsgutachten erstellt werden.
Schlichtungsverfahren ist kein Prozessverfahren
Ein Schlichtungsverfahren ist kein Prozessverfahren. Beweise in Form von Dokumenten und Zeugenaussagen etc. können nur im Wege der förmlichen Beweisaufnahme durch das Gericht erfolgen. Geht es den Parteien vor allem darum, vorerst die Ursache und den Beseitigungsaufwand eines Schadens oder Mangels feststellen zu lassen, sollten sie die damit verbundene Beweissicherung im Rahmen eines selbständigen Beweisverfahrens führen, die einer vor dem Prozessgericht in der Hauptsache durchgeführten Beweisaufnahme gleichsteht.
Zur strikten Neutralität verpflichtet
Im Rahmen der Schlichtung sind wir zu strikter Neutralität verpflichtet. Dies bedeutet, dass es uns im Rahmen der Schlichtung nicht erlaubt ist, einseitig zugunsten des Verbrauchers oder des Handwerkers Partei zu ergreifen. Jedwede Form der Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten ist daher ausgeschlossen.
Die vermittelnde Handwerkskammer ist kein Rechtsbeistand. Diese Aufgabe kann auch im Rahmen einer Schlichtung durch Rechtsanwälte übernommen werden.
Der Antrag auf Streitschlichtung ist schriftlich bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Bockenheimer Landstraße 21, 60325 Frankfurt am Main, zu stellen.
Fragen beantwortet Ihnen das Servicecenter, Telefon 069 97172 -818 oder per E-Mail an service@hwk-rhein-main.de.
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Neue Sachverständige vereidigt
Neue Sachverständige im Kammerbezirk vereidigt
Am 4. November 2024 leisteten Tischlermeister Sven Gottschalk und Lutz Holzberger, Meister im Steinmetzen- und Steinbildhauerhandwerk ihren Eid zu öffentlich bestellten Sachverständigen.Am 13. Februar 2024 leisteten Peter Jäger, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Rüdiger Lang, Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, Patrick Lehrian,Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie Tim Wildberger, Metallbauerhandwerk, ihren Eid. Sie dürfen sich nun als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige bezeichnen.
Sachverständigentagungen
Sachverständigentagung 2024 im Rückblick
Am 05.09.2024 fand erneut unsere jährliche Sachverständigentagung in der Aula der KFZ-Innung statt. In diesem Jahr freuten wir uns besonders, die renommierte Referentin Katharina Bleutge, Justiziarin beim Institut für Sachverständigenwesen e.V., sowie Herrn Martin Wundram, Diplom-Wirtschaftsinformatiker und Sachverständiger der IHK zu Köln, als Redner begrüßen zu dürfen.
Sachverständigentagung 2024
Die Veranstaltung wurde durch Herrn Dr. Wiemers eröffnet, der in seiner Rede die enorme Bedeutung kontinuierlicher Weiterbildung im Sachverständigenwesen betonte. Er hob hervor, wie wichtig es sei, stets über rechtliche und praktische Entwicklungen informiert zu bleiben, um den hohen Anforderungen der Branche gerecht zu werden. Zudem verwies er auf die Tagung als ideale Gelegenheit für Fortbildung, Erfahrungsaustausch und Networking. Anschließend begrüßte Herr Füller die Teilnehmer und gab einen kurzen Überblick über die neuen Änderungen der Sachverständigenverordnung (SVO).
Der erste Fachvortrag von Frau Bleutge widmete sich dem Thema „Aktuelles aus dem Sachverständigenwesen- in Recht und Praxis up to date“. Sie informierte über folgende Schwerpunkte: Praxishilfen für den Alltag, Neues aus Berlin, Elektronischer Rechtsverkehr mit Gerichten, Neues aus Europa und wichtige Rechtsprechung.
Besonders hervorzuheben ist das neue Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten. Dieses Gesetz ermöglicht es, Beweisaufnahmen per Videoübertragung durchzuführen, sodass das Erscheinen vor Ort nicht mehr zwingend erforderlich ist (§ 284 Abs. 1 S. 2 ZPO).
Nach einer kurzen Pause, in der sich die Teilnehmer/innen stärken konnten, ging es weiter mit einem spannenden Vortrag von Herrn Wundram zum Thema „Cybersicherheit und Datenschutz“. In seinem Vortrag betonte er, wie entscheidend es ist, die Kontrolle über eigene Daten und Sicherheitsaspekte zu behalten. Insbesondere das Phänomen des Social Engineerings – die gezielte Manipulation von Menschen, um Informationen zu erlangen – bleibt eine zentrale Bedrohung im Bereich Cyberkriminalität. Die Veranstaltung bot sowohl fachlichen Input als auch eine hervorragende Plattform für den Austausch unter den Teilnehmenden und wurde als gelungene Fortbildungsmaßnahme wahrgenommen.
Sachverständige auch in 2023 im Austausch
Die Sachverständigentagung 2023 der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main fand in der Landesfachschule des Kfz-Gewerbes Hessen in Frankfurt statt, an der über 100 Sachverständige teilnahmen. Nach einer Begrüßung durch Kammerpräsidentin Susanne Haus, stellte Justiziar Roman Füller den Ablauf der Veranstaltung dar.
Im Anschluss folgten Vorträge von Prof. Jürgen Ulrich, Vorsitzender Richter am Landgericht Dortmund im Ruhestand zum Thema "Der Sachverständige in Werbung und Wettbewerb“ sowie von Bernhard Floter, Geschäftsführer des Instituts für Sachverständigenwesen e.V. über „Elektronische Kommunikation mit Gerichten“. Fotos: HWK
Sachverständigentagung 2022: "Auch nächstes Jahr wieder dabei."
Der fachliche Austausch über die Gewerke hinweg hat einen festen Platz im Terminkalender der Sachverständigen und die Landesfachschule des Kfz-Gewerbes war wieder einmal der perfekte Ort für das jährliche Treffen des Who-is-Who der Sachverständigen im Kammergebiet.Kammerpräsidentin Susanne Haus, selbst Sachverständige für das Maler- und Lackiererhandwerk, begrüßte die rund 100 Experten. In den Fachvorträgen stand zunächst die "gerichtliche Leitung der Sachverständigentätigkeit" anhand eines Beispielfalls im Mittelpunkt. Der Vizepräsident am Landgericht Siegen, Dr. iur. Mark Seibel, begeisterte mit sehr anschaulichen Szenen aus dem Gerichtssaal. Wie man auch unter Stress kommunikativ stark bleiben kann, brachte Rhetorik-Coach Baster Speck den Teilnehmenden im zweiten Fachvortrag näher.
Beim gemeinsamen Mittagsbuffet war also für reichlich Gesprächsstoff gesorgt. Allgemeines Fazit: "Wir sind im nächsten Jahr wieder dabei."
Neue Sachverständige herzlich willkommen
Rund 150 öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige gibt es im Bezirk der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Und wie überall fehlt es auch im Sachverständigenwesen an Nachwuchs, betont Susanne Haus, Präsidentin der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main. Sie dankte den Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmern für ihr Engagement und appellierte, weiter fürs Handwerk zu werben – „damit wir noch mehr Kolleginnen und Kollegen bekommen, die sich fürs Handwerk stark machen“.
Sie suchen weitere Informationen zu Thema Sachverständigenwesen? Das Team der Rechtsberatung ist für Sie da: sachverstaendige@hwk-rhein-main.de
Seminar Bauteilöffnung
Bauteilöffnung im Prozess
Hochkarätiges Sachverständigentreffen in der Handwerkskammer
Mehr als vierzig Sachverständige aus den verschiedenen Baugewerken folgten der Einladung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu einem intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Im Mittelpunkt der Erörterungen: kritische Fragen rund um die Bauteilöffnung im Prozess.
Höchste Konzentration: Fachanwalt Marcel Mommertz berichtet, dass im Spannungsfeld zwischen gängiger Rechtsprechung, ZPO, Literaturmeinung und der Praxis vieles Ermessenssache der Gerichte bleibe. Fotos: HWK/Heine
Seminarteilnehmer für die Rechtsprobleme sensibilisiert
Kammer-Vizepräsident - und selbst Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk – Ludwig Held zeigt sich in seiner Begrüßung begeistert über den enormen Zuspruch der Fachveranstaltung und macht den hohen Stellenwert der Sachverständigen in der gerichtlichen Praxis deutlich: „Selten kommen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Baumängeln ohne die Expertise von Sachverständigen aus. Ihre Fachmeinung ist vielfach meinungsbildend für die Entscheidungen der Gerichte mit Blick auf Mangelursache, deren Beseitigungskosten und Verantwortlichkeiten.“
Bauteilöffnung im Prozess
Hochkarätiges Sachverständigentreffen in der Handwerkskammer
Mehr als vierzig Sachverständige aus den verschiedenen Baugewerken folgten der Einladung der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zu einem intensiven Meinungs- und Erfahrungsaustausch. Im Mittelpunkt der Erörterungen: kritische Fragen rund um die Bauteilöffnung im Prozess.
Kammer-Vizepräsident - und selbst Sachverständiger im Dachdeckerhandwerk – Ludwig Held zeigt sich in seiner Begrüßung begeistert über den enormen Zuspruch der Fachveranstaltung und macht den hohen Stellenwert der Sachverständigen in der gerichtlichen Praxis deutlich: „Selten kommen Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Baumängeln ohne die Expertise von Sachverständigen aus. Ihre Fachmeinung ist vielfach meinungsbildend für die Entscheidungen der Gerichte mit Blick auf Mangelursache, deren Beseitigungskosten und Verantwortlichkeiten.“
Den Auftakt der Fachvorträge macht Marcel Mommertz, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Er sensibilisiert die Seminarteilnehmer für die Rechtsprobleme, die mit einem möglicherweise erforderlichen Eingriff in die bauliche Substanz des zu begutachtenden Gebäudes einhergehen:
Können Sachverständige richterlich angewiesen werden, mit erhöhtem Risiko behaftete Eingriffe selbst oder von ihm beauftragte Dritte vorzunehmen? Oder ist dies nicht Aufgabe der beweispflichtigen Partei? Wo liegen Grenzen einer solchen Zumutbarkeit, wenn schon die Öffnung eines Schaltkastens eine mögliche Sachbeschädigung sein kann. Andererseits: Führt der Sachverständige eine zumutbare Bauteilöffnung nicht aus, kann dies zur Mangelhaftigkeit seiner Leistung führen und sie damit vergütungsunfähig machen. Und wie steht es um die Wiederherstellungspflicht des geöffneten Bauteils?
Fazit des Fachanwalts: Im Spannungsfeld zwischen gängiger Rechtsprechung, ZPO, Literaturmeinung und der Praxis bleibe vieles Ermessenssache der Gerichte. Unumstritten sei aber die Pflicht des Gerichts, bei der Erteilung einer Anweisung an den Sachverständigen die Interessen der beweispflichtigen Partei mit den an den Sachverständigen gestellten Anforderungen sorgfältig gegeneinander abzuwägen.
Dieser fachjuristische Impuls wird in den nachfolgenden Vorträgen aus der Praxis und in der anschließenden Diskussion aufgenommen. Über ihre Erfahrungen als Sachverständige informieren Christof Hahn - Diplom-Ingenieur, Installateur- und Heizungsbauer, Ludwig Held – Dachdeckermeister und Stefan Hoidn - Maler und Lackierermeister.
Fortbildung Lack
Zweitägiger Workshop für Kfz-Sachverständige in Weiterstadt
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bietet regelmäßig Seminare und Workshops an, die Sachverständige im Handwerk über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Auf dem Programm standen jüngst Unterschiede in Serienlackierungen verschiedener Automobilhersteller, wie etwa Charakteristika im Lackaufbau, und das Anfertigen von Reparatur- und Sonderlackierungen. Bei Letzterem gaben die Dozenten der Kammer einen Einblick in die vielfältigen Reparaturmethoden, die je nach verwendetem Lack zum Einsatz kommen.Sven Hilbert, Gruppenleiter der Kfz-Sachverständigen der Kraftfahrt-Schadenabteilung der Sparkassenversicherung im Geschäftsgebiet Nord, zeigte sich erfreut über die Veranstaltung und lobte das gebotene Fachwissen: „Das Seminar zur Fahrzeuglackierung im BTZ hat unseren fachlichen Horizont massiv erweitert, dank der hohen Professionalität der Referenten und Inhalte!“
Gute Stimmung und fachkundiges Know-how beim Workshop für Kfz-Sachverständige in Weiterstadt. Ausbildungsmeister Andrew Duffy (re.) leitete Teile des zweitägigen Workshops. Fotos: HWK