Förderungen der Bundesregierung

Das Weiterbildungsstipendium wurde vom Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie ins Leben gerufen, um die Gleichwertigkeit allgemeiner und beruflicher Bildung zu fördern.

Foto: Pixabay/Gerd Altmann

Foto: Pixabay/Gerd Altmann

Ausbildung super abgeschlossen und noch Lust weiterzukommen?

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge berufliche Talente, die nach einer Berufsausbildung mehr erreichen möchten!

 
Das Stipendium hilft bei der Finanzierung von fachlichen und fachübergreifenden Weiterbildungen nach eigener Wahl. Auch ein berufsbegleitendes Studium kann gefördert werden.
Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Über einen Zeitraum von drei Förderjahren kann ein Zuschuss von insgesamt bis zu 9.135 € (ab 2025) – bei einem Eigenanteil von 10 % pro Maßnahme – gewährt werden.
 

Kann ich mich bewerben?


Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
 
  • Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bestanden oder
  • Bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter den ersten Drei gekommen oder
  • Nachweis einer besonderen Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule

Bei der Aufnahme in das Programm müssen Sie grundsätzlich jünger als 25 Jahre sein. Durch Berücksichtigung von Anrechnungszeiten können bis zu drei Jahre hinzugerechnet werden. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen /-innen können nicht aufgenommen werden.
 

Was wird gefördert?


Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
 
  • Lehrgänge zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, IT-Themen, Gesprächsführung, Konfliktmanagement, berufsbegleitende Studiengänge, die auf Ausbildung oder Berufstätigkeit aufbauen.
 

Welche Zuschüsse kann ich erhalten?

 
  • Ist die Maßnahme förderfähig, dann können Sie folgende Zuschüsse beantragen:
  • Teilnahmekosten
  • Prüfungskosten
  • Fahrtkosten
  • Übernachtungs- und Tagegeld
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • IT-Bonus


Wo und wie kann ich mich bewerben?


Wenn Sie Ihre Ausbildung im Rhein-Main-Kammergebiet absolviert haben, Ihr Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns.
 

So funktioniert die Bewerbung


Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraus-setzungen für eine Bewerbung erfüllen. Falls ja, füllen Sie den „Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm“ aus. Senden Sie den ausgefüllten Antrag zusammen mit einer Kopie des Prüfungszeugnisses (Gesellenbrief) und einer aktuellen Arbeits-bescheinigung (formlos vom Arbeitgeber oder eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit, dass Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen) an

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Tatjana Habianek - Weiterbildungsstipendium
Rudolf-Diesel-Straße 30, 64331 Weiterstadt

Leider können nicht alle Bewerber berücksichtigt werden – oft hat man aber im Laufe des Jahres oder im  Folgejahr noch die Möglichkeit einer Aufnahme!


Bewerbungsfristen


Der Antrag auf Aufnahme in das Programm muss bis Mitte November eines Jahres vorliegen. Die Auswahl für die Aufnahme im Folgejahr erfolgt Im Dezember.
 





Aufnahmeantrag

Infoflyer

Merkblatt   

Richtlinien 


Die Bewerbungsunterlagen senden Sie an:

Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
BTZ-Weiterstadt
Tatjana Habianek
Rudolf-Diesel-Straße 31
64331 Weiterstadt