12. November 2024: Das lokale Handwerk leidet weiter unter fehlenden Impulsen
Foto: Panthermedia/HayDmitriy
Schwache Handwerkskonjunktur in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet im dritten Jahresviertel 2024
Die Handwerkskonjunktur in Frankfurt und im Rhein-Main-Gebiet hat sich im dritten Quartal 2024 weiter schwach entwickelt, geht aus dem aktuellen Konjunkturbericht der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main hervor. Ebenso wie die gesamtdeutsche Entwicklung leidet auch die lokale Handwerkskonjunktur weitgehend an fehlenden neuen Impulsen. Während Bauhauptgewerbe und Ausbaugewerbe noch von bestehenden Auftragspolstern zehren können, verläuft die Entwicklung in den meisten übrigen Gewerbegruppen schwächer. Die Beschäftigungslage stellt sich trotzdem besser dar als im Vorquartal.(Frankfurt, 12.11.2024) Die Konjunkturumfrage der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main richtet sich an Handwerksbetriebe aus dem Bauhauptgewerbe, dem Ausbaugewerbe, dem Kraftfahrzeuggewerbe, dem Lebensmittelhandwerk, dem Gesundheitsgewerbe, dem personenbezogenen Dienstleistungsgewerbe und dem Handwerk für den gewerblichen Bedarf aus dem Kammergebiet. 36,6 Prozent der befragten Betriebe bewerteten ihre allgemeine Geschäftslage derzeit mit „gut“, im Vorquartal waren es 39 Prozent. Von einer „schlechten“ aktuellen Geschäftslage sprachen 20 Prozent der befragten Betriebe – eine deutliche Steigerung zum Vorquartal mit damals 13,9 Prozent. Die übrigen 43,4 Prozent der Betriebe gaben an, dass ihre aktuelle Geschäftslage „befriedigend“ sei (Vorquartal: 47 Prozent). Beim Ausblick auf den weiteren Jahresverlauf bis zum Ende des Jahres 2024 gehen 11,8 Prozent von einer sich verbessernden Geschäftslage aus, während 17,9 Prozent der beteiligten Betriebe eine Verschlechterung erwarten. 70,3 Prozent prognostizieren eine gleichbleibende Geschäftslage.
Beschäftigungslage stellt sich besser dar als im zweiten Quartal
Die Beschäftigungslage im lokalen Handwerk stellt sich im dritten Quartal besser dar als im Vorquartal und kann mit den Ergebnissen aus dem Jahr 2023 mithalten. 85,4 Prozent der Betriebe hielten ihre Beschäftigungszahl mindestens konstant bzw. erhöhten sie – im Jahr 2023 waren es 83,4 Prozent. Bis zum Jahresende rechnen 5,6 Prozent der Betriebe mit einem Zuwachs an Mitarbeitenden. 12,1 Prozent gehen hingegen davon aus, mit weniger Teamkollegen planen zu müssen. Arbeits- und Fachkräfte zu finden und zu halten, bleibt für das Handwerk in der Region weiterhin eine Herausforderung.
HWK-Geschäftsklimaindikator
Der HWK-Geschäftsklimaindikator, der die aktuelle und zukünftige Einschätzung zur Geschäftslage in einem einzigen Wert zusammenfasst und sich auf einer Skala von 0 bis 200 bewegt, sank von 138,3 im zweiten Quartal auf 133,6 im dritten Quartal. Im Jahr 2023 lag er im dritten Quartal bei 136,3. Je höher der Indikatorwert, desto besser das Geschäftsklima.
Zum vollständigen Bericht
Über die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main ist als Körperschaft öffentlichen Rechts erste Ansprechpartnerin für mehr als 33.000 Handwerksbetriebe mit knapp 160.000 Beschäftigten und rund 9.000 Auszubildenden in der Metropolregion Rhein-Main (Landkreise Hochtaunus, Main-Taunus, Groß-Gerau, Offenbach, Darmstadt-Dieburg, Bergstraße, Odenwald sowie die kreisfreien Städte Frankfurt am Main, Darmstadt und Offenbach). Als „Wirtschaftsmacht von Nebenan“ generierten die Mitgliedsbetriebe der Kammer einen Umsatz in Höhe von 18,9 Milliarden Euro im Jahr 2023. Zu den Kernaufgaben der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zählen neben Aspekten der hoheitlichen Selbstverwaltung des Handwerks - wie etwa Ausbildung, Prüfungswesen und Führen der Handwerks- und Lehrlingsrolle - auch berufliche Bildungsangebote, Nachwuchskräfteförderung und vielfältige Beratungsangebote für Betriebsinhaber, wie beispielsweise zu Themen der Betriebsübergabe an nachfolgende Generationen. Als Botschafter des Handwerks zählt auch die Interessensvertretung auf regionaler, Bundes- sowie EU-Ebene zu den Aufgaben der Handwerkskammer. www.handwerkskammer-rhein-main.de
Presseinformation Nr. 31/24
12.11.2024
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