Nur noch ein Antrag im gebündelten Antragsverfahren
Gebündeltes Antragsverfahren für Baustellen auf öffentlichen Flächen in Frankfurt
Bisher mussten Anträge auf bauliche Sondernutzungen und verkehrsrechtliche Anordnungen in Frankfurt gesondert gestellt werden. Mit dem gebündelten Antragsverfahren ist nun nur noch ein Antrag für Baustellen auf öffentlichen Flächen notwendig. Antragsannehmende Stelle ist nun ausschließlich das Amt für Straßenbau und Erschließung. Antragsteller erhalten automatisierte Bearbeitungsstände zu ihrem Vorgang.
Worin unterscheidet sich das neue Antragsverfahren?
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Künftig ist nur noch ein Antrag erforderlich
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Antragsannehmende Stelle ist nun ausschließlich das Amt für Straßenbau und Erschließung
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Sie erhalten automatisierte Bearbeitungsstände zu Ihrem Antrag und damit mehr Transparenz im Genehmigungsverfahren
Neues Antragsformular
Das neue Antragsformular finden Sie seit 17.11.2021 unter diesem Link
Bitte beachten Sie, dass das neue Antragsformular nur für Anträge auf bauliche Sondernutzungen in Verbindung mit Verkehrsrechtlichen Anordnungen gültig ist. Wenn nur eine Verkehrsrechtliche Anordnung (z.B. für Haltverbote, Sanierungs- oder Wartungstätigkeiten ohne baulichen Sondernutzungstatbestand, Straßen- und Leitungsbauprojekte, Trassen- und Aufbruchgenehmigung, etc.) beantragt werden soll, ist weiterhin die Genehmigung des Straßenverkehrsamts nach § 45 Absatz 1,3 und 6 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum von Nöten.
Die Antragsunterlagen können Sie weiterhin klassisch in Papierform einreichen oder per E-Mail (Antrag inkl. Anlagen) senden an sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de.
Für Fragen zum neuen Antragsverfahren stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
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Sead Halilagic, Tel.: 069 212-46551, sead.halilagic@stadt-frankfurt.de
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Michael Stein, Tel.: 069 212-49691, michael.stein@stadt-frankfurt.de