Corona-Wirtschaftshilfen


Schlussabrechnungen müssen bis 30. September abgegeben werden

Bei Versäumnis drohen hohe Rückforderungen


Rund ein Drittel der Schlussabrechnungen für die Corona-Wirtschaftshilfen fehlt noch. Die letzte Abgabemöglichkeit ist der 30. September 2024. Wer den Termin verstreichen lässt, muss mit einer hohen Rückforderung rechnen.

Die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen wurde vom Bund und den Ländern mehrfach verlängert. Am 30. September 2024 läuft die Frist endgültig ab. Reichen Unternehmen die Schlussabrechnungen für die Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen über ihre prüfenden Dritten - also zum Beispiel den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer -  nicht fristgerecht ein, kann das Bundeswirtschaftsministerium die gesamte Corona-Wirtschaftshilfe zurückfordern, warnt die Wirtschaftsprüferkammer WPK.

Vertreter der Bundessteuerberaterkammer, des Deutschen Steuerberaterverbands, der WPK und der Bundesrechtsanwaltskammer hätten sich mit dem Bundeswirtschaftsministerium zum Stand der Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen ausgetauscht und festgestellt, dass Mitte Juli immer noch rund ein Drittel der Schlussabrechnungen fehlte. Das sind bundesweit rund 300.000 Schlussabrechnungen, die noch ausstehen. Etwa 570.000 Schlussabrechnungen wurden über die Berater eingereicht.

Laut Bundeswirtschaftsministerium haben die Bewilligungsstellen der Länder inzwischen über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen wurden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund jeder vierte der Schlussbescheide enthielt Rückzahlungsforderungen (24 Prozent).

Sven Giegold, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, betont angesichts der hohen Zahl der noch nicht eingereichten Schlussabrechnungen, dass es der Schutz aller Steuerzahler verlange, dass der korrekte Bedarf der ausgezahlten Steuergelder nachgewiesen wird. "Alle, bei denen die Einreichung noch aussteht, rufe ich auf , diese letzte Gelegenheit zu nutzen und die Schlussabrechnungen einzureichen."

Zum Artikel im Handwerksblatt