Elektromobilität


Förderungsantrag für Elektromobile bis 20. April möglich
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat am 10. März 2023 einen neuen Förderaufruf auf Basis der Förderrichtlinie „Elektromobilität“ über den Projektträger Jülich (PtJ) gestartet, der sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Verbände, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen und gemeinnützige Institutionen richtet:

Gefördert werden in diesem Aufruf ausschließlich folgende Elektrofahrzeuge der Klasse M1 („typische“ Pkw, max. 8 Sitzplätze ohne Fahrersitz), Nutzfahrzeuge sind in diesem Aufruf nicht förderfähig.

Durch das Programm werden die Investitionsmehrausgaben bis zu 40 Prozent gefördert. In Hinblick auf die Elektrofahrzeuge wird dieser Betrag im Vergleich zu einem Fahrzeug mit herkömmlichem Antrieb ermittelt. Dazu findet sich auf der Seite des Projektträgers eine Berechnungstabelle. Kleine und mittlere Unternehmen können einen zusätzlichen Bonus von 10 Prozent erhalten.

Die Fördermittel pro Antrag müssen bei vorsteuerabzugsberechtigten Betrieben mindestens 15.000 Euro betragen, bei allen anderen mindestens 17.850 Euro. Der Betrieb der Fahrzeuge muss mit 100 Prozent erneuerbarer Energie erfolgen. 


Antragsfrist endet am 20. April 2023


Die Anträge müssen bis spätestens 20. April 2023 eingereicht werden. Alle Unterlagen und weitere Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen finden sich auf der Webseite des Projektträgers Jülich.
Alle Infos zur Förderung

Fragen und Antworten


Forschungszentrum Jülich
Fachbereich Elektromobilität und
Verkehrskonzepte
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