Ab dem 1. Januar 2025 gelten besondere Regelungen
E-Rechnung: Darauf sollten Sie sich einstellen
Elektronische Rechnungen gewinnen immer mehr an Bedeutung. Ab dem 1.1.2025 gibt es eine Verpflichtung zum Empfang von E-Rechnungen. Ab dem 1.1.2027 bzw. ab dem 1.1.2028 besteht eine Verpflichtung zum Ausstellen von E-Rechnungen zwischen Unternehmen.
Ab dem 1.1.2025 gelten besondere Regelungen für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmern: Der Gesetzgeber hat mit dem sogen. Wachstumschancengesetz die verpflichtende elektronische Rechnung (E-Rechnung) zwischen inländischen Unternehmen schrittweise eingeführt. Die E-Rechnung ist ein strukturiertes Format, das den Vorgaben der EU-Richtline EN 16931 entspricht. In Deutschland sind das insbesondere die Rechnungsformate "XRechnung" und "ZUGFeRD". Andere Rechnungsformate, wie z. B. pdf-Dokumente und Papierrechnungen, sind sogen. sonstige Rechnungen, die nur noch an Privatpersonen gestellt werden dürfen. An unternehmerische Kunden im Inland dürfen sonstige Rechnungen nur noch innerhalb der Übergangsfristen (s. Zeitplan) ausgestellt werden.
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