Förderprogramm „Digital Jetzt“


Die Registrierung wird am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet
Webinar Förderungen Coronahilfe 9.4.20
Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen. Damit der Mittelstand die wirtschaftlichen Potenziale der Digitalisierung ausschöpfen kann, unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit dem Programm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“. Das Programm bietet finanzielle Zuschüsse und soll Firmen dazu anregen, mehr in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung ihrer Beschäftigten zu investieren.

Die Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks beantragen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zwischen 3 und 499 Mitarbeiter im Betrieb beschäftigen. Voraussetzung für die Förderung in einem der Module ist die Vorlage eines Digitalisierungsplans. In diesem ist das geplante Digitalisierungsvorhaben zu beschreiben, die gewünschten Synergieeffekte zwischen IT-Anwendungen in unterschiedlichen Bereichen des Unternehmens hervorzuheben sowie Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen zu erläutern.

 

Die Fakten in der Übersicht

 

Start und Laufzeit des Programms:

"Digital -Jetzt" ist am 7. September 2020 gestartet und läuft bis Ende 2023

Bitte beachten Sie: Der Fördermittelgeber hat darauf hingewiesen, dass die Fördermittel für das Jahr 2020 ausgeschöpft sind. Auf Basis der Anregungen und Rückmeldungen der Betriebe und aufgrund der sehr großen Nachfrage für das Förderprogramm Digital Jetzt, wird das Antrags- und Registrierungsverfahren zukünftig angepasst.

Die Registrierung wird am 1. Dezember 2020 wieder geöffnet und ist für alle Unternehmen dann fortwährend offen. Bereits bestehende Registrierungen behalten ihre Gültigkeit. Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost. Die ausgelosten Registrierungen können einen Antrag vorbereiten und einreichen.

Mit diesem Verfahren sollen maximale Transparenz und Chancengleichheit sichergestellt werden. Weitere Informationen zum Losverfahren folgen in Kürze auf http://www.bmwi.de/digitaljetzt

Insgesamt stehen für das Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung.

 

Die Module 

 
  • Modul 1: Investitionen in digitale Technologien, minimale Fördersumme 17.000 € (-> eigene Investition also 34.000 € (bei 50% Quote))
  • Modul 2: Investitionen in die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, minimale Fördersumme 3.000 € (-> eigene Investition also 6.000 € (bei 50% Quote))
  • Die Module sind kombinierbar
 

Fördergegenstand und Fördersummen

 
  • Es werden keine Beratungsleistung gefördert.
  • Maximale Förderung beträgt 50.000 € (Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken: 100.000 € pro Antragsteller)
  • Förderquote bis 30. Juni 2020: 50% bis 50 Mitarbeiter und 45% bis 250 Mitarbeiter (danach 40%)
  • Plus 5% wenn, Investitionen im Bereich IT-Sicherheit, inklusive Datenschutz
  • Plus 5% wenn, mehrere Unternehmen innerhalb einer Wertschöpfungskette bzw. eines -netzwerks arbeitsteilig miteinander kooperieren und gleichzeitig in Digitalisierung investieren
  • Plus 10% wenn, Unternehmen in strukturschwacher Region (Übersichtskarte strukturschwache Region)
 

Förderungsvoraussetzungen


  • Voraussetzung für "Digital Jetzt“: Digitalisierungsplan bei Antragstellung (wird online erstellt). Die Angaben werden größtenteils über spezifische Auswahlmöglichkeiten und Skalen zum Ankreuzen erfasst. 

  • In Freitextfeldern formuliert werden müssen lediglich:

    • die Beschreibung der geplanten Investitionen

    • die Darstellung der voraussichtlichen Wirkungen der Investitionen auf die Unternehmensentwicklung

  • Der Digitalisierungsplan beschreibt möglichst genau das beantragte Investitionsvorhaben und besteht aus folgenden drei Teilen:

    • Ausgangssituation: Darstellung des aktuellen Standes der Digitalisierung im Unternehmen (bzw. in den für die Investitionen relevanten Unternehmensbereichen) anhand einer Selbsteinschätzung;

    • Investitionsvorhaben: Darstellung des geplanten Investitionsvorhabens, der Ziele und der konkreten Verbesserungen für das Unternehmen (z.B. in Bezug auf Geschäftsmodell bzw. Geschäftsfelder, Unternehmensprozesse, IT-Sicherheit; Digitalisierungskompetenzen der Mitarbeitenden);

  • Nachhaltige Wirkung der Investition: Darstellung der voraussichtlich zu erwartenden Effekte der Investitionen auf die weitere Entwicklung des Unternehmens

  • Der Antrag kann durch den Antragstellenden fortlaufend zwischengespeichert werden. Somit ist eine sukzessive Bearbeitung möglich.

  • Investitionen in Hard- und Software sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht

  • Ein Unternehmen mit der Rechtsform „Unternehmen in Gründung“ ist von der Antragstellung ausgeschlossen.

  • Anträge werden nach der Reihenfolge der Antragstellung verarbeitet

  • Die Bearbeitungszeit soll 6 - 8 Wochen dauern


Weitere Antworten findet man auch auf der FAQ-Seite

 

Veröffentlichungen 


Die Förderrichtlinie ist im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht und erläutert die Modalitäten der Förderung.
 
Informationen zum Förderprogramm „Digital Jetzt“ finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Hier finden Sie auch „Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung“.
 
Förderanträge können ab dem 07. September 2020 über ein Online-Antragstool eingereicht werden, das über die Internetseite zugänglich sein wird.
 
Bitte beachten Sie, dass es kein Muster zum Digitalisierungsplan geben wird, sondern die erforderlichen Angaben direkt im Online-Antragstool eingetragen werden müssen. Details hierzu werden in Kürze auf der Internetseite des BMWi unter den „Wichtigen Fragen und Antworten“ aufgezeigt.
 
In Kürze wird auf der Internetseite des BMWi zudem die Telefonnummer für eine Hotline zur allgemeinen Informationen über das Förderprogramm veröffentlicht.
 
Zu allen Fragen rund um die Digitalisierung von Unternehmen finden Sie auch Angebote in Ihrer Region bei den Mittelstand 4.0-Kompetenzzentren. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mittelstand-digital.de.