Förderung von E-Lastenrädern


Förderprogramm des Bundes startet am 1. Oktober 

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Förderprogramm wird neu aufgelegt


Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Richtlinie für die Bundesförderung von E-Lastenfahrrädern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr (E-Lastenfahrrad-Richtlinie) wieder die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern.

Antragsberechtigt sind:
 
  • private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätige)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z. B. Hochschulen, Kammern)
 
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung (E-Lastenfahrräder bzw. Lastenpedelecs) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen.

Nach Angaben des BAFA ist ein fahrradgebundener Lastenverkehr im Sinne der E-Lasten-fahrrad-Richtlinie gegeben, wenn mit einem geförderten E-Lastenfahrrad Güter (Sachen) transportiert werden.

E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger müssen aufgrund ihrer Bauart und Konstruktion folgende Anforderungen erfüllen. Sie müssen…
 
  • Transportmöglichkeiten bieten, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind.
  • mehr Volumen aufnehmen können als ein herkömmliches Fahrrad.
  • ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 170 kg aufweisen.
  • serienmäßig hergestellt und fabrikneu sein.
 
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Förderfähig sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 3.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. E-Lastenanhänger. (Die Maximalförderung hat sich damit gegenüber der letzten Förderung um 1.000 Euro erhöht.)

Das BAFA stellt Details des Verfahrensablaufs für die Beantragung im Merkblatt zur Förderung von E-Lastenfahrrädern dar.

FAQ und weitere Hinweise finden Sie auf der Webseite des BAFA. Das BAFA stellt dort auch eine beispielhafte Liste von förderfähigen Lastenrädern bereit.
Förderanträge können erst ab dem 1. Oktober 2024 gestellt werden. Das BAFA hat angekündigt, rechtzeitig elektronische Antragsformulare auf ihrer Webseite zur Verfügung zu stellen.
 

Hinweis zu Elektromobilitätsförderungen

Für gewerbliche Elektromobilität im Kraftfahrzeugbereich sind aktuell – nach dem Wegfall der wichtigsten Bundesförderungen in 2023 – wieder neue Förderungen geplant. Insbesondere ist eine Sonder-Abschreibung (rückwirkend ab 1. Juli 2024) bis Ende 2028 angedacht. Diese Förderung ist jedoch noch nicht final beschlossen. Über eine mögliche Sonder-Abschreibung und weitere aktuell diskutierte Ansätze zur Elektromobilitätsförderung werden wir Ihnen berichten, sobald Details vorliegen.