Bis Jahresende Zuschuss des BMDV sichern
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert noch bis Ende des Jahres mit bis zu 900 Euro neue nicht-öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge von Unternehmen auf dem Betriebshof oder Mitarbeiterparkplätzen. Nach Angaben der KfW, die das Programm betreut, stehen noch Mittel zur Verfügung. Eine zeitnahe Antragstellung wird empfohlen.
Mit dem Zuschuss wird der Erwerb und die Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen – von Elektrofahrzeugen der unternehmenseigenen Fahrzeugflotte – von gewerblich genutzten Carsharing-Fahrzeugen – von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten eines Unternehmens gefördert. Gefördert werden können alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler/innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt – Maximal 45.000 Euro je Standort bzw. Investitionsadresse.
Damit Anspruch auf die Förderung der Ladestationen besteht, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden. Die Ladeinfrastruktur muss nicht öffentlich zugänglich sein.
Informationen zum Antragsverfahren sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gern an die kostenfreie Servicenummer der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0800 539 9008.
Ladestationen für die eigene Fahrzeugflotte
Mit dem Zuschuss wird der Erwerb und die Errichtung von neuen Ladestationen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen – von Elektrofahrzeugen der unternehmenseigenen Fahrzeugflotte – von gewerblich genutzten Carsharing-Fahrzeugen – von Elektrofahrzeugen der Beschäftigten eines Unternehmens gefördert. Gefördert werden können alle Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler/innen, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen. Der Investitionszuschuss beträgt maximal 900 Euro für jeden Ladepunkt – Maximal 45.000 Euro je Standort bzw. Investitionsadresse.
Voraussetzung: Strom aus erneuerbaren Energien
Damit Anspruch auf die Förderung der Ladestationen besteht, muss der für den Ladevorgang erforderliche Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien stammen. Dieser kann vom Stromlieferanten bezogen oder selbst erzeugt werden. Die Ladeinfrastruktur muss nicht öffentlich zugänglich sein.
Informationen zum Antragsverfahren sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bei Fragen zum Förderprogramm wenden Sie sich gern an die kostenfreie Servicenummer der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) 0800 539 9008.