Gefragt: innovative Objekte und zukunftsweisende Ideen
Worum geht´s?
Mit dem Hessischen Gestaltungspreis werden Arbeiten von hessischen Handwerkerinnen und Handwerkern ausgezeichnet, die sich durch ihre besondere Gestaltungskompetenz hervorheben. Gefragt sind innovative Objekte, die zukunftsweisende Ideen umsetzen sowie material- und funktionsgerecht gefertigt sind. Der Wettbewerb würdigt die Bedeutung des gestaltenden Handwerks, als wichtigen Teil des kulturellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens in Hessen. Er wird alle zwei Jahre von der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern ausgeschrieben und vom Hessischen Wirtschaftsministerium finanziell unterstützt.
Teilnahmeberechtigte
Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt sind:
- Handwerkerinnen und Handwerker, die einen Gesellenbrief in einem Handwerk erworben haben und selbständig einen, bei den hessischen Handwerkskammern eingetragenen Betrieb führen oder dort angestellt sind.
- Handwerkerinnen und Handwerker, die selbständig in Hessen tätig sind, eine Qualifikation erworben haben, die die Eintragung in die Handwerksrolle ermöglicht.
- Mitglieder des Bundesverbandes Kunsthandwerk (BK) beziehungsweise von Keramik Hessen e.V.
- Nicht zugelassen sind Lehrer, Dozenten und Ausbilder, die hauptberuflich an Aus- und Weiterbildungsstätten des Handwerks tätig sind.
Zur Teilnahme am Nachwuchs- und Gesellenpreis berechtigt sind:
- Gesellinnen und Gesellen bis 28 Jahre (Stichtag: 11. Juli 2025), die einen Handwerksberuf erlernt haben und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Arbeiten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis) oder mit ihrem Gesellenstück (ausschließlich zum Gesellenpreis).
- Auszubildende bis 26 Jahre (Stichtag: 11. Juli 2025), die einen Handwerksberuf erlernen und deren Ausbildungsstätte in Hessen ansässig ist: mit Objekten, die während ihrer Ausbildungszeit entstanden sind (ausschließlich zum Nachwuchspreis).
19. Hessischer Gestaltungspreis 2025
Wettbewerbsleistung
- Die Wettbewerbsarbeit muss eine eigenständige, kreative Leistung, selbst entworfen und ausgeführt sein. Sie kann aus mehreren Teilen bestehen.
- Arbeiten, die nur unter fremder Mithilfe angefertigt werden können, müssen maßgeblich von den Teilnehmenden beeinflusst sein. Die Person, die mitgearbeitet hat, muss benannt werden.
- Die Arbeit darf nicht älter als vier Jahre sein (Stichtag: 1. Juli 2021).
- Meisterstücke sind ausdrücklich zum Wettbewerb zugelassen, sowie Abschlussarbeiten von Absolventinnen und Absolventen von Akademien, Fachschulen und Fachhochschulen für handwerkliche Gestaltung in Hessen.
- Gesellenstücke und Objekte, die während der Ausbildung entstanden sind, werden ausschließlich mit dem Gesellen- beziehungsweise Nachwuchspreis prämiert.
Bewertungskriterien
Die Jury bewertet die Objekte anhand folgender Kriterien:
- Gestaltung
- material- und funktionsgerechte Ausführung
- zukunftsweisende Idee
Die Preise
Der Gestaltungspreis ist mit insgesamt 10.000 Euro dotiert. Er wird in den folgenden vier Kategorien mit je 2.000 Euro vergeben. (Beispielhaft sind einige Produktzuordnungen für die Kategorien aufgeführt)
- Möbel + Skulpturen Tische, Stühle, Schränke, Regale, Raumteiler, Betten, Stelen, Außenobjekte
- Wohnen + Leben Wohnaccessoires, Geschirr, Gläser, Vasen, Decken, Teppiche, Leuchten, Fotografie,
- Buchbinderarbeiten, Papier, Video, Lichtobjekte, Experimentelles, Raumgestaltung
- Mode + Accessoires Mäntel, Kleider, Taschen, Gürtel, Schuhe, Hüte, Schals, Dessous
- Schmuck + Gerät Ringe, Ketten, Ohrringe, Broschen, Bestecke, Gold- und Silbergerät
Die Jury
Die Jury ist unabhängig und besteht aus Vertretern des gestaltenden Handwerks sowie je einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums und der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Handwerkskammern. Sie ist berechtigt die Preisgelder anders aufzuteilen als oben aufgeführt. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anmeldeschluss zum Wettbewerb ist Freitag, 11. Juli 2025
Bis zu diesem Termin ist der am PC ausgefüllte Bewerbungsbogen – ausschließlich digital per E-Mal – zu senden an gestaltungspreis@hwk-wiesbaden.de.
Der Bewerbungsbogen kann unter www.gestaltungspreis-hessen.de abgerufen werden. Per E-Mail kann er unter http://gestaltungspreis@hwk-wiesbaden.de angefordert werden. Er enthält neben den allgemeinen Angaben zum Wettbewerb einen Erläuterungstext/Dokumentation (maximal 1.500 Zeichen) anhand dessen die Besonderheiten der Arbeit nachvollziehbar beschrieben sind. Material, Herstellungstechniken, besondere Eigenschaften sowie Größe und Gewicht sind zu benennen.
In den Bewerbungsbogen können maximal drei Fotografien DIN A4), deren Qualität und Aussage eine ausreichende Beurteilung der dargestellten Arbeit ermöglichen, eingefügt werden. Der ausgefüllte Bewerbungsbogen darf die Größe von 3 MB nicht überschreiten. Einsendungen per Post sind nicht zugelassen.
Wettbewerbsverfahren
Nach Prüfung der Zulassungsvoraussetzung ist das Wettbewerbsverfahren zweistufig:
Die ersten Stufe ist die Fotojury am Dienstag, 22. Juli 2025. Hier wählt die Jury die Wettbewerbsbeiträge, die zur Objektjury zugelassen werden, anhand der Fotos und der Erläuterungstexte aus. Die ausgewählten Objekte werden zur Objektjury zugelassen. Die zweite Stufe ist die Objektjury am Mittwoch, 30. Juli 2025. Die Wettbewerbsbeiträge werden vor Ort juriert und sind daher anzuliefern. Die Jury wählt in dieser Sitzung die Preisträgerinnen und Preisträger aus. Alle Objekt, die zur Objektjury zugelassen sind, werden in den Katalog aufgenommen sowie in einer Ausstellung im Anschluss an die Preisverleihung in der Handwerkskammer Wiesbaden präsentiert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden nach beiden Juryterminen per E-Mail über das Ergebnis informiert. Es besteht kein Anspruch auf Begründung der Jury-Entscheidung.
Anlieferung der Arbeiten die zur Objektjury ausgewählt wurden
Anlieferung der namentlich (Name des Teilnehmenden sowie des Objektes) gekennzeichneten Wettbewerbsbeiträge am Dienstag, 29. Juli 2025 zwischen 8 bis 16 Uhr an die Handwerkskammer Wiesbaden – Meistersaal – Bierstadter Straße 45 in 65189 Wiesbaden.
Preisverleihung
Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen einer Feierstunde am Dienstag, 19. August 2025 um 18 Uhr im Meistersaal der Handwerkskammer Wiesbaden. Die Preisträgerinnen und Preisträger sowie alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden hierzu eingeladen.
Schirmherrschaft des Gestaltungspreises
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Ener[1]gie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum www.wirtschaft.hessen.de
Ihr Ansprechpartner in der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main
Oliver Dehn
Telefon 069 97172-135
dehn@hwk-rhein-main.de
www.hwk-rhein-main.de
Ausstellung
Die zur Objektjury zugelassenen Objekte werden im Anschluss an die Preisverleihung in einer Ausstellung von Mittwoch, 20. bis Freitag, 29. August 2025 im Meistersaal zu den Öffnungszeiten der Handwerkskammer Wiesbaden präsentiert.
Abholung der Wettbewerbsbeiträge
Die Objekte können am Montag, 1. sowie am Dienstag, 2. September 2025 zwischen 8 und 16 Uhr abgeholt werden.
Versicherung
Die Arbeiten sind vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zur Abholung inklusiv der Transporte im Rahmen unserer Ausstellungsversicherung versichert. Nach dem Abholdatum erlischt die Versicherungsgewähr.
Veröffentlichungsrechte
Die Wettbewerbsteilnehmerinnen und -teilnehmer übertragen die Veröffentlichungsrechte an Fotos und Zeichnungen für Veröffentlichungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf den Veranstalter.
Katalog
Es wird ein Katalog mit den prämierten und zur Objektjury ausgewählten Arbeiten erstellt. Er kann nach der Preisverleihung digital unter www.gestaltungspreis-hessen.de abgerufen werden.
Ausschreibung und Bewerbungsbogen im Internet unter www.gestaltungspreis-hessen.de.