Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)


Ab 1. August Maximalförderung bis zu 500.000 Euro 
Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen bietet zusammen mit dem Hessischen Ministerium der Finanzen und dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen eine Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU) an.
 
Der Darlehenshöchstbetrag wird im Zuge der aktuellen Corona-Situation aufgelegten Förderprogrammes „Liquiditätshilfe für kleine und mittlere Unternehmen in Hessen (hessische KMU)“ ab dem 01.08.2020 auf 500.000 Euro angehoben wird. (Für Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor sowie in der landwirt-schaftlichen Primärproduktion gelten geringere Höchstbeträge!). Die Laufzeit beträgt 2 bzw. 5 Jahren. Für das Refinanzierungsdarlehen wird ein gebundener Sollzinssatz (Festzinssatz) vereinbart.
 
Voraussetzung ist, dass das antragstellende Unternehmen am Stichtag 31.12.2019 kein Unternehmen in Schwierigkeiten (UiS) nach der Definition der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sein darf und dass die Ablösung von bestehenden Darlehensverbindlichkeiten mit dem von uns gewährten Nachrangdarlehen ausgeschlossen ist. Ferner muss die jeweilige Hausbank ein weiteres Darlehen in Höhe von mindestens 20% des Refinanzierungsdarlehensbetrags der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen vergeben.
 
Das geänderte Programm-Merkblatt sowie das neue Antragsformular finden Sie nebenstehend. Alle Dokumente finden Sie auch auf der Internetseite der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen