Neuregelungen für Ladengeschäfte


Was ist jetzt erlaubt, was nicht?
Das Land Hessen hat am Samstagabend, den 18. April 2020, Auslegungshinweise zur 4. Verordnung, die regelt, welche Geschäfte öffnen dürfen und welche schließen müssen, veröffentlicht. Diese traten am 20. April in Kraft.

Die wichtigsten Bestimmungen in Kürze: Auch Einzelhändler mit mehr als 800 m² Verkaufsfläche dürfen ab Montag, 20. April 2020 unter Auflagen öffnen. Dies gilt auch für Geschäfte in Einkaufszentren.

Alle aktuellen Bestimmungen finden Sie unter "1.3. Auswirkungen auf Betrieb und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer und Auszubildende" 

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