Hessen startet neues Förderprogramm für die Elektrifizierung von Lastwagen und Nutzfahrzeugen
Hessen verstärkt seine Bemühungen um die Elektrifizierung von Lastwagen und Nutzfahrzeugen: Mit einem neuen Förderangebot unterstützt das Land sowohl die Anschaffung von Fahrzeugen und Ladetechnik, als auch Entwicklungs- und Erprobungsprojekte, wie Wirtschafts- und Verkehrsminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch mitteilte: „Beim Pkw beginnt sich der Elektroantrieb durchzusetzen; jetzt müssen auch alternative Antriebe für Nutzfahrzeuge folgen – vom Lieferverkehr bis zu Sonderfahrzeugen wie Müllautos und Flugzeugschleppern“, sagte der Minister. „In Deutschland sind rund 3,5 Mio. Lkw zugelassen. Hier wartet also noch ein großes Potenzial, um den Treibhausgasausstoß zu vermindern. Dazu wollen wir beitragen.“
Für die Förderung der Elektromobilität stellt das hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium jährlich ca. 5 Mio. Euro bereit. Das neue Programm wendet sich an Unternehmen, Kommunen und Forschungseinrichtungen. Förderfähig sind zum einen Forschungs- und Entwicklungsprojekte sowie zum anderen Investitionsprojekte zur Beschaffung von elektrischen Nutz- und Sonderfahrzeugen und der dazugehörigen Lade- bzw. Betankungsinfrastruktur. Anträge sind bis zum 9. Juni 2022 bei der Hessen Agentur einzureichen.
Details zum Förderprogramm
Der Förderaufruf richtet sich an u.a. Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen. Gefördert werden einerseits Forschungs- und Entwicklungsprojekte von Unternehmen zu max. 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Andererseits können Investitionsprojekte von Unternehmen zum Einsatz von elektrischen Nutz- und Sonderfahrzeugen sowie Lade- bzw. Tankinfrastruktur mit 40 Prozent gefördert werden. Hinsichtlich der Investitionsprojekte sind Fahrzeugbeschaffung und die Lade- oder Betankungsinfrastruktur förderfähig.
Folgende Ausgaben sind förderfähig:
- Elektrische Nutzfahrzeuge der EG-Klassen N3 (Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 12 t), N2 (zulässigen Gesamtmasse 3,5 t bis zu 12 t), N1 (zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t) sowie elektrische Sonderfahrzeuge. Förderfähig ist dabei der Investitionsmehraufwand des E-bzw. H2-Fahrzeugs gegenüber dem vergleichbaren Verbrennerfahrzeug. Dies betrifft sowohl die Finanzierungsarten Kauf als auch Leasing und Miete.
- Es besteht eine Priorisierung in folgender Hinsicht: Schwere Fahrzeugklassen werden bevorzugt gefördert (Reihenfolge N3-N2-N1).
- Gefördert werden nur rein batterieelektrische Fahrzeuge sowie Brennstoffzellenfahrzeuge. Hybridfahrzeuge sind dagegen nicht förderfähig.
- Umgerüstete Fahrzeuge werden nicht kategorisch ausgeschlossen, bedürfen aber einer besonderen Begründung ihrer Förderwürdigkeit.
- Investitionen in Ladeinfrastruktur
- Investitionen in H2-Tankinfrastruktur
- Investitionen in Netzanschlüsse und Erdarbeiten, bzw. Kosten für die Inbetriebnahme
- Investitionen in Pufferspeicher (insofern zwingend für den Betrieb erforderlich)
- Investitionen in Lade- und Tankinfrastruktur ohne eine parallele Fahrzeugförderung, sofern ein Anwendungsfall für die geförderte Infrastruktur gegeben ist, z.B. das bereits Vorhandensein von elektrischen Nutzfahrzeugen.
Des Weiteren gilt, dass Projekte mit einem Gesamtausgabenvolumen ab 100.000 € eine priorisierte Berücksichtigung erfahren.
Anträge sind bis spätestens 09.06.2022 postalisch bei der HA Hessen Agentur GmbH einzureichen.
Ansprechpartner bei der Hessenagentur:
Dirk Säuberlich
0611-95017-8906
dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
Alina Riepshoff
0611-95017-8957
alina.riepshoff@hessen-agentur.de
Merkblatt zum Förderprogramm
Unterstützend stehen Ihnen auch die Ansprechpartner bei der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zur Seite:
Frau Dr. Allmendinger
069-97172-296
allmendinger@hwk-rhein-main.de
Herr Bayer
069-97172-214
bayer@hwk-rhein-main.de
Herr Franz
069-97172-270
franz@hwk-rhein-main.de
Innovationsförderung Hessen