Anderthalb Jahre neues Bauvertragsrecht - ein Fachanwalt berichtet aus der Praxis


Vortrag zum Bauvertragsrecht
Neues Baurecht schafft viele positive Neuerungen

Nach jahrelangen Verhandlungen wurde 2017 ein neues Bauvertragsrecht beschlossen, das zum Jahresbeginn 2018 in Kraft trat. Der Vortrag zeigt nochmal, worauf im neuen Baurecht zu achten ist.

Seit dem 1. Januar 2018 tragen Lieferanten die Ein- und Ausbaukosten für mangelhaftes Material. Seit diesem Zeitpunkt können auch Abschlagzahlungen auf Grundlage des Wertes der erbrachten Leistungen geltend gemacht werden. Wünscht der Bauherr Änderungen, darf er diese erst 30 Tage später geltend machen. All dies ist für Handwerksunternehmen und insbesondere Bauunternehmen sehr positiv - leider ist dies den Wenigsten bekannt.

 
Referent:

Dr. Jochen Reuter, LLM. (Wellington), Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Frankfurt
 
 

 
 
 
Terminauswahl: 05.06.2019 - 05.06.2019
Ort: Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Hindenburgstraße 1, 64295 Darmstadt, von 18.00 bis 18.45 Uhr
Gebühren: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist für Mitgliedsbetriebe kostenfrei, inkl. Getränke und kleinem Imbiss
Info: Bitte beachten Sie: Anmeldeschluss ist der 29. Mai 2019. Die Anmeldung ist zwingend erforderlich.

Frau Friederike Barth nimmt Ihre Anmeldung gerne entgegen:

Friederike Barth

Telefon +49 69 97172-311
Fax +49 69 97172-5311
barth@hwk-rhein-main.de




Eine Veranstaltung aus der Reihe Kammer konkret.