Arbeitsschutz für das Friseurhandwerk


Webinar: Was für die Wiedereröffnung jetzt wichtig ist

depositphotos/romankosolapov

Voraussichtlich dürfen Friseurbetriebe unter strengen hygienischen Auflagen und strikter Zutrittssteuerung ab dem 4. Mai ihre Dienstleistungen wieder anbieten. Zusammen mit Herrn Hain vom Landesinnungsverband Friseurhandwerk Hessen, wollen wir Ihnen die neuen Regeln und Vorgaben detailliert erläutern. Natürlich stehen wir Ihnen auch für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. 
Terminauswahl: 29.04.2020 - 29.04.2020
Ort: Die Veranstaltung wird von 14.00 bis 15.30 Uhr als Webinar durchgeführt
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