Einzelaufzeichnungspflicht

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Mit dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen wurde u.a. eine Aufrüstungsverpflichtung bestimmter elektronischer Aufzeichnungssysteme (eAS) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung zum 1. Januar 2020 eingeführt.
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Betriebe von grundlegender Bedeutung, da ansonsten im Rahmen von Betriebsprüfungen gravierende Steuernachzahlungen drohen.
Die Überprüfung der Einhaltung der „neuen“ Anforderungen wird ein wesentlicher Kernbereich der Kassen-Nachschau darstellen und daher empfiehlt sich eine vorherige Überprüfung.
Eine ordnungsgemäße Kassenführung ist insbesondere für bargeldintensive Betriebe von grundlegender Bedeutung, da ansonsten im Rahmen von Betriebsprüfungen gravierende Steuernachzahlungen drohen.
Die Überprüfung der Einhaltung der „neuen“ Anforderungen wird ein wesentlicher Kernbereich der Kassen-Nachschau darstellen und daher empfiehlt sich eine vorherige Überprüfung.
Terminauswahl: | 07.12.2022 - 07.12.2022 |
Info: | WebinarVon 18:00 bis 19:30 UhrAnmeldung Kassel Anmeldung Wiesbaden Ansprechpartnerin Referent Herr Badjura DATEV eG Mobil: +49 (0)172 8506330 E-Mail: guido.badjura@datev.de |