Stoffpreisgleitklausel als Allheilmittel? Ein Praxisseminar 


Sicherer Umgang mit Lieferengpässen und Materialpreissteigerungen 

ABSt.de

Lieferengpässe und explosionsartige Materialpreissteigerungen sind aktuell an der Tagesordnung. Öffentliche Auftraggeber sollten sich mit dem Thema in jedem Verfahrensstadium der Beschaffung auseinandersetzen und prüfen, wie sie weiterhin im Wettbewerb mehrerer Bieter wirtschaftliche Angebote erhalten bzw. als Auftraggeber rechtzeitig noch die Vorsorge treffen können, keine Verzögerung im Bauablauf zu riskieren.

Im VHB Formblatt 225 stehen für die Vereinbarung von Stoffpreisgleitklauseln ein Musterformular sowie eine Anwendungsrichtlinie zur Verfügung. Das hessische Finanzministerium hat am 29. April unter Bezugnahme auf den Erlass des BMWSB vom 25.März einen Erlass mit Hinweisblatt zum Thema „Lieferengpässe und Preissteigerungen wichtiger Baumaterialien als Folge des Ukraine-Kriegs“ herausgebracht. Er erfasst Baumaßnahmen des Landes, womit auch Zuwendungsempfänger gemeint sind. Zuvor hatten auch bereits zwei Bundesministerien für Ihre Bundesbehörden Erlasse zu Stoffpreisklauseln veröffentlicht.

Es bestehen verschiedenen Möglichkeiten, die Klausel auch bei laufenden Verfahren einzubeziehen. Je nach Fallkonstellation reichen sie von nachträglicher Einbeziehung bis Zurückversetzung des Verfahrens, um den Wettbewerb im Verfahren zu erhalten oder drohende Streitigkeiten bei der Bauausführung zu vermeiden. Es herrscht erhebliche Unsicherheiten bei Auftraggebern, wie die Stoffpreisgleitklauseln auf Basis der VHB Formblatt 225 in einem konkreten Vergabeverfahren umzusetzen sind. Der Fragenkatalog ist lang, angefangen von Fragen wie, ob Stoffpreisgleitklauseln auf die Angebotspreise Einfluss haben und wie bei einem umfangreichen Leistungsverzeichnis zu verfahren ist.
 
  • Wie sehen die Parameter in den Vergabeunterlagen aus, die der Auftraggeber zuvor festlegen muss? 
  • Woher bekomme ich den Basiswert, auf dessen Grundlage die Mehrkosten zu berechnen sind?
  • Aus welchen Quellen kann ich ihn ermitteln und was habe ich dabei zu beachten? 
  • Welchen Abrechnungszeitpunkt wähle ich als Auftraggeber? 
  • Wo in den Vergabeunterlagen binde ich die Klausel ein? 
  • Sind Nebenangeboten, deren Inhalt einzig den Verzicht auf eine Stoffpreisklausel hat, zulässig? 
  • Welchen Beitrag hat der Auftragnehmer zu leisten? 
  • Mit welcher Kritik der Bieter für oder gegen eine Klausel muss sich der Auftraggeber befassen? 
 
Das Seminar soll insbesondere auf praxisorientierten Fragen Antworten geben und für einen sicheren Umgang mit Stoffpreisgleitklauseln bei Auftraggebern sorgen. 

Anmeldung
 

Referent:  


Dipl.‐Verwaltungswirt Hans‐Peter Müller, bis 2020 Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Der Referent, Hans‐Peter Müller, ist Dipl.‐Verwaltungswirt und war von 1988 bis 2020 im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) tätig. Seit 2001 befasste er sich im Vergaberechtsreferat mit vielfältigen Fragestellungen, war für die Umsetzung des EU‐Vergaberechts in
die Vergabeverordnung (VgV) zuständig und auch an der Neufassung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) beteiligt. Herr Müller tritt bundesweit als Referent auf und ist Autor verschiedener Fachpublikationen. Herr Müller ist des Weiteren Autor und Herausgeber eines
Kommentars zum Sektorenvergaberecht sowie Autor und Herausgeber des einschlägigen Standardkommentars zum Preisrecht bei öffentlichen Aufträgen. Mittlerweile ist er in einer überregionalen Kanzlei tätig.
 
 
Terminauswahl: 14.07.2022 - 14.07.2022
Info: Online-Seminar
der  Auftragsberatungsstelle Hessen e.V.
Kosten 190,00 € pro Person

Anmeldung

Von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
4 Zeitstunden inklusive ca. 30 Minuten Pause