Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020
Die Überbrückungshilfe II bietet finanzielle Unterstützung für kleine und mittelständische unternehmen, selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Sie hilft, Umsatz Rückgang während der Corona-Krise abzumildern. Die Förderung ist ein gemeinsames Angebot von Bund und Ländern. Sie umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können im bundesweiten online-Antragsportal gestellt werden. Sie werden durch die Bewilligungsstelle des Landes Hessen (RP Gießen) bearbeitet.
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von
90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.
Die Überbrückungshilfe (2. Phase) erstattet einen Anteil in Höhe von
90 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 Prozent
60 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 Prozent und ≤ 70 Prozent
40 Prozent der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 Prozent und < 50 Prozent
im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.