Für Anwender besteht ab 24. August eine Schulungspflicht
Sicherer Umgang mit Diisocyanaten - Schulungspflicht
Ab 24.08.2023 müssen Anwender von Montageschäumen (PU-Bauschäumen) sowie von bestimmten Kleb- und Dichtstoffen Schulungsnachweise vorweisen. Betroffen sind alle Betriebsstoffe mit einer Gesamtkonzentration an monomeren Diisocyanaten von mehr als 0,1 %. Damit ist insbesondere das Baugewerbe und Druckereien von der Schulungspflicht betroffen.
Welche Gesundheitsgefahren gehen von PU-Schäumen aus?
Bei der Verwendung von PU-Schaum wird der Gefahrstoff Diisocyanat (MDI) freigesetzt. Folgende Gesundheitsgefahren bestehen:
- Reizungen der Atemwege
- Bei Augen- und Hautkontakt kann es zu Gewebe-Irritationen kommen.
- MDI gilt als Gefahrstoff, der möglicherweise eine krebserzeugende Wirkung haben kann. Daher sind PU-Schäume nach GHS (Globally Harmonised System) mit dem H351 Satz gekennzeichnet.
Wie schützt man sich vor Diisocyanaten?
Bei ausreichender Belüftung während der Verarbeitung bis zur Aushärtung des PU-Schaums wird der Arbeitsplatzgrenzwert (MAK-Wert) nicht überschritten. Ausgehärteter PU-Schaum setzt kein Isocyanat mehr frei. Zur Vermeidung des Haut- und Augenkontaktes während der Verarbeitung sollten Schutzbrille und Handschuhe getragen werden sowie eine hautbedeckende Arbeitskleidung.
Schulungspflicht und Kontrolle
Um Gesundheitsgefahren abzuwehren, haben die europäischen Behörden im Rahmen von REACH 2020 eine Beschränkung für Diisocyanate beschlossen. Die Verwendung bleibt nur erlaubt für Personen, die eine angemessene Schulung zum Umgang mit PU-Schäumen oder anderer diisocyanathaltiger Betriebsmittel nachweisen können.
In der REACH- Verordnung sind drei Schulungsstufen definiert: Allgemeine Schulung (Stufe I), Schulung für Fortgeschrittene (Stufe II) und Schulung für Fortgeschrittene (Stufe III) www.safeusediisocyanates.eu/de/reach. Die meisten Verwender im Baugewerbe dürften mit der allgemeinen Schulung (Stufe I) auskommen.
Jeder Anwender (Selbständiger und/oder Mitarbeiter) muss alle fünf Jahre erneut geschult werden, erstmals aber bis zum 24. August 2023. Inhalt und Schulungsdauer hängen von der Verwendung von Diisocyanaten in Kombination mit der konkreten Aufgabe ab.
Jedes Unternehmen muss auf Verlangen der zuständigen Behörde (Arbeitsschutzbehörde/Berufsgenossenschaft) den Schulungsnachweis für alle Mitarbeiter erbringen, die mit diesen Produkten umgehen. Typische Form der Kontrollen dürften Betriebsbesuche oder Baustellenbegehungen sein.
Wer bietet Schulungen zum Umgang mit Diisocyanaten an?
Webbasierte Schulungen werden u.a. vom Verband der europäischen Kleb- und Dichtstoffindustrie (FEICA) aufgelegt. Bei der Online-Schulung handelt es sich um ein Selbstlernprogramm, das mit einem Quiz (Multiple-Choice-Test) abschließt. Werden die Fragen im Quiz richtig beantwortet, erhalten Sie ein Zertifikat zum Download als PDF und Ausdruck.
Dieser Schulungsnachweis wird von den Behörden anerkannt. Mit dem FEICA-Gutscheincode FEICA_21_G oder FEICA_22_BGBAU ist die Schulung für Verarbeiter von Diisocyanaten oder für Endverbraucher kostenlos. Ansonsten sind sie zu einem Preis von 5 Euro buchbar.
Zur Buchung
Schulungen in Präsenz, E-Learning oder in Form von Hybridkursen bietet auch der Fachverband Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) an www.fsk-training.de . Die Kursgebühren sind beim Anbieter zu erfragen. Betriebe, die in dem REACH-Modulfinder den Gutschein-Code "Handwerk5" angeben, erhalten einen Preisvorteil in Höhe von 5 € pro Schulung.