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Mit der Digitalisierung steigt die Masse an Daten, die Unternehmen erfassen, verarbeiten und speichern. Daran passt sich auch der Gesetzgeber an. Ab dem 25. Mai 2018 gilt europaweit eine neue Datenschutzgrundverordnung. Die überaus strikten und formalen Anforderungen sind eindeutig daran festgemacht, dem Einzelnen mehr Rechte bezüglich seiner personenbezogenen Daten einzuräumen. Somit wird auch der kleinste Betrieb zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Andernfalls drohen Strafen von bis zu 4% des Umsatzes.

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main steht Ihren Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite.
 

Info-Veranstaltungen


Unsere Info-Veranstaltungen für Sie

Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main bietet Ihnen verschiedene kostenfreie Informationsveranstaltungen für Ihre Mitglieder zu diesem wichtigen Thema. Die Termine und Anmeldemöglichkeiten zur Veranstaltungsreihe im Kammergebiet finden Sie hier.

 

Grundlegende Informationen


Datenschutzrecht 2018: Basisinformationen

Die Umsetzung und Beachtung der neuen Datenschutzregeln ist von großer Praxisrelevanz. Die nachfolgenden „Praxis Datenschutz“ sowie der sämtliche Themen umfassende Leitfaden bieten einen vertieften Überblick über die wichtigsten Aspekte des Datenschutzrechts für die betriebliche Praxis.

Für die schnelle Orientierung finden Sie hier die To-do-Liste zur DSGVO. Den Link zum Leitfaden des ZDH fnden Sie unten unter "Das neue Datenschutzrecht".
 
Quelle: Zentralverband des Deutschen Handwerks e.V.
Auf den Seiten des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks finden Sie weitere  umfassende Informationen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung sowie einen Leitfaden zu den EU-Datenschutzanforderungen für Handwerksbetriebe.

Datenschutz für Handwerksbetriebe

Umgang mit personenbezogenen Daten


Informationsblatt zur Datenverarbeitung

Im Informationsblatt „Rechtmäßige Datenverarbeitung von Beschäftigten“ des ZDH finden Sie Antworten auf diese und viele weitere Fragen:

 
  • Gilt der Datenschutz auch in Beschäftigungsverhältnissen?
  • Haben Beschäftigte besondere Datenschutzrechte?
  • Wer gilt überhaupt als Beschäftigter?
  • Dürfen Arbeitgeber die Daten ihrer Beschäftigten erheben und verarbeiten?
  • Welche Pflichten haben Arbeitgeber?
  • Was muss ich bei der Einwilligung von Arbeitnehmern beachten?
  • Dürfen Beschäftigte mit Videokameras gefilmt werden?


Laden Sie es hier herunter: Rechtmäßige Datenverarbeitung von Beschäftigten

Mustervorlagen für Betriebe

Persönliche Beratung