Umweltzonen
Umweltzonen und Luftreinhaltung
Die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main begleitet das Thema Luftreinhaltung und Umweltzonen und setzt sich dabei für die Belange ihrer Mitglieder ein. Für sämtliche Umweltzonen in Hessen ist mittlerweile die Einfahrt nur noch mit einer grünen Umweltplakette oder einer Ausnahmegenehmigung erlaubt. Die Ausnahmegenehmigungen der Umweltzonen Frankfurt, Mainz/Wiesbaden, Offenbach und Darmstadt erkennen die genannten Städte untereinander gegenseitig an.Stadt Darmstadt
Seit dem 1. Dezember 2015 bestehen für die Stadt Darmstadt eine Umweltzone sowie ein LKW-Durchfahrtverbot. Informationen zur Ausdehnung beider Verbotszonen und zu bestehenden Ausnahmen finden Sie auf
https://www.darmstadt.de/leben-in-darmstadt/umwelt/luftreinhaltung/
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist die Straßenverkehrsbehörde Darmstadt zuständig, erreichbar unter
Technische Ämter, Gebäude A
Straßenverkehrs- und Tiefbauamt, Abt. Bau und Betrieb, Sachgebiet Straßenverkehrsbehörde
Postfach 11 10 61
64225 Darmstadt
Telefon: 06151 13-2122 oder 06151 13-2158 und per Email unter ag-umweltzone@darmstadt.de
Zu den Planungen zur Umweltzone Darmstadt hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zusammen mit der IHK Darmstadt eingebracht. Hier finden Sie einen Informationsflyer und unsere Stellungnahme
Seit dem 1. Januar 2015 besteht für die Stadt Offenbach Darmstadt eine Umweltzone. Informationen zur Ausdehnung der Umweltzone und zu Ausnahmegenehmigung finden Sie auf http://www.offenbach.de/leben-in-of/umwelt-klimaschutz/Luft___Laerm/Luftreinhaltung/testartikel-umweltzone.php
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Ordnungsamt der Stadt Offenbach zuständig, erreichbar unter
Stadt Offenbach am Main - Stadthaus
Ordnungsamt der Stadt Offenbach
Berliner Straße 60
63065 Offenbach
Telefon: (069) 80 65 -2302 oder E-Mail: ordnungsamt@offenbach.de
Zu den Planungen zur Umweltzone Offenbach hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main zusammen mit der IHK Offenbach und der Kreishandwerkerschaft Offenbach geäußert. Hier finden Sie einen Informationsflyer und unsere Stellungnahme
Seit dem 1. Oktober 2008 gilt Frankfurt am Main eine Umweltzone. Die Umweltzone umfasst die Fläche innerhalb des "Autobahnrings", im Westen begrenzt durch die A5, im Süden durch die A3 und im Osten und Norden durch die A661.
Umweltzone Stadt Frankfurt
Für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ist das Straßenverkehrsamt Frankfurt zuständig, erreichbar unter
Straßenverkehrsamt Stadt Frankfurt
Ausnahmegenehmigungen
Straßenverkehrsamt
Gutleutstraße 191
60327 Frankfurt am Main
Telefon: 069 212 40582 (Hotline) oder E-Mail: ausnahmen.stvo@stadt-frankfurt.de
Handwerksbetriebe erhalten hierzu auch Informationen bei der Abteilung Wirtschaftspolitik per E-Mail an wirtschaftspolitik@hwk-rhein-main.de.
Zu den Planungen zur Umweltzone Frankfurt gibt es einen Informationsflyer und hat sich die Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main mit folgender Stellungnahme geäußert: